Nachrichtenarchiv



| Prävention & Arbeitsschutz

Leichtes Spiel mit der Gefährdungsbeurteilung

Schon im Alten Testament ist Arbeitssicherheit ein Thema, heute sind Maßnahmen dafür im Arbeitsschutzgesetz geregelt: Unter anderem steht darin, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wie das leicht und schnell funktioniert, lernten Mitglieder der Zimmerer- und Holzbau-Innung Augsburg mithilfe der BG-App „DigitGB“ beim Online-Seminar des LIV am 29. März.

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| Prävention & Arbeitsschutz

„Mit der App ist die Gefährdungsbeurteilung kein Problem mehr“

Rund 120 Online-Seminare mit dem Titel „Sicherheit mit einem Griff“ hat der Landesinnungsverband bis Ende Juli organisiert, damit alle Innungsbetriebe ihre Gefährdungsbeurteilung künftig selbst machen können. Den Vorreiter machte die Zimmerer-Innung Erding mit dem ersten Seminar am 3. März. Im Interview erzählt Obermeister Georg Lippacher, warum weitere Innungsbetriebe unbedingt mitziehen sollen.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung selbst erstellt

Über 120 Online-Seminare stellt der Landesinnungsverband bis kommenden Juli auf die Beine, damit Innungsbetriebe ihre Gefährdungsbeurteilung künftig selbst machen können. Die ersten Termine für die Online-Workshops „Sicherheit mit einem Griff“ stehen fest. Den Seminarteilnehmern entstehen keine Kosten und sie können von Fördermitteln der BG BAU profitieren.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Mammutprogramm zur Gefährdungsbeurteilung

Unternehmer haben die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Doch die Erstellung ist schwierig, weil man sich oft nicht sicher ist, was dokumentiert werden muss und/oder wie man das eben formuliert. Mit einem Mammutprogramm bietet der Landesinnungsverband seinen 56 Innungen und Fachgruppen zwischen März bis Ende Juli 2021 jeweils zwei Online-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung an, zu denen sich die rund 1200 Innungsbetriebe unentgeltlich anmelden können.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Verlängerung der Asbest-Sachkunde im Lockdown

Für Asbest-Sachkundige gilt eine Fortbildungsverpflichtung: Ihre Sachkundenachweise gelten für sechs Jahre ab Ausstellungsdatum und laufen aus, wenn bis dahin kein anerkannter Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519 besucht wurde. Doch während des Lockdowns gilt eine Ausnahmeregel.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Mit Prävention gemeinsam durch die Pandemie

Am kommenden Dienstag, 19. Januar 2021, sollen die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden. Im Vorhinein wurden nochmals umfangreiche Präventionsmaßnahmen vereinbart, um die Baubeschäftigten in der sich zuspitzenden Corona-Lage besser zu schützen.

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| Prävention & Arbeitsschutz

„Bei Abstürzen nach innen muss man kreativ werden“

Sie sind gelb, bestehen aus Luft und sollen schwere Verletzungen bei Abstürzen aus geringer Höhe verhindern: Über zehn dieser Luftkissen freute sich das Bildungszentrum Weilheim der Handwerkskammer für München und Oberbayern am 3. Dezember 2020. Finanziert und gefördert wird die Aktion aus Mitteln des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes mit Unterstützung durch die Bayerische Bauwirtschaft.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit mit einem Griff ins Ordnerregal

Für die Sicherheit im Betrieb ist die Firmenleitung verantwortlich, das ist gesetzlich festgeschrieben. Deshalb braucht es ein System, um die Flut der Regeln zu managen. Als Lösung wurde der Ordner „Sicherheit mit einem Griff“ erarbeitet. Diesen hat Gerd Renz, der neu gewählte Präsident von Holzbau Baden-Württemberg, am 14. Oktober 2020 im Aus- und Fortbildungszentrum Mühlbach vorgestellt.

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| Prävention & Arbeitsschutz

BG BAU gibt Gesundheitstipps für Herbst und Winter

„5 Tipps für ein starkes Immunsystem im Herbst und Winter“, lautet der Titel eines neuen Plakats der BG BAU. Damit ruft sie ihren Mitgliedsunternehmen und Versicherten neben dem AHA+L-Prinzip wirksame Tipps für die kalte Jahreszeit ins Bewusstsein.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Zusätzliches Hygienekonzept nicht erforderlich

In Corona-Zeiten fragen sich viele Mitgliedsbetriebe, ob sie ein Hygienekonzept brauchen. Wir können sie beruhigen! Wer die Hygienemaßnahmen aus dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard einhält, braucht kein Hygienekonzept als eigenständiges Dokument.

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