Nachrichtenarchiv

2021



| Prävention & Arbeitsschutz

Leichtes Spiel mit der Gefährdungsbeurteilung

Schon im Alten Testament ist Arbeitssicherheit ein Thema, heute sind Maßnahmen dafür im Arbeitsschutzgesetz geregelt: Unter anderem steht darin, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Wie das leicht und schnell funktioniert, lernten Mitglieder der Zimmerer- und Holzbau-Innung Augsburg mithilfe der BG-App „DigitGB“ beim Online-Seminar des LIV am 29. März.

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| Prävention & Arbeitsschutz

„Mit der App ist die Gefährdungsbeurteilung kein Problem mehr“

Rund 120 Online-Seminare mit dem Titel „Sicherheit mit einem Griff“ hat der Landesinnungsverband bis Ende Juli organisiert, damit alle Innungsbetriebe ihre Gefährdungsbeurteilung künftig selbst machen können. Den Vorreiter machte die Zimmerer-Innung Erding mit dem ersten Seminar am 3. März. Im Interview erzählt Obermeister Georg Lippacher, warum weitere Innungsbetriebe unbedingt mitziehen sollen.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung selbst erstellt

Über 120 Online-Seminare stellt der Landesinnungsverband bis kommenden Juli auf die Beine, damit Innungsbetriebe ihre Gefährdungsbeurteilung künftig selbst machen können. Die ersten Termine für die Online-Workshops „Sicherheit mit einem Griff“ stehen fest. Den Seminarteilnehmern entstehen keine Kosten und sie können von Fördermitteln der BG BAU profitieren.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Mammutprogramm zur Gefährdungsbeurteilung

Unternehmer haben die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung. Doch die Erstellung ist schwierig, weil man sich oft nicht sicher ist, was dokumentiert werden muss und/oder wie man das eben formuliert. Mit einem Mammutprogramm bietet der Landesinnungsverband seinen 56 Innungen und Fachgruppen zwischen März bis Ende Juli 2021 jeweils zwei Online-Seminare zur Gefährdungsbeurteilung an, zu denen sich die rund 1200 Innungsbetriebe unentgeltlich anmelden können.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Verlängerung der Asbest-Sachkunde im Lockdown

Für Asbest-Sachkundige gilt eine Fortbildungsverpflichtung: Ihre Sachkundenachweise gelten für sechs Jahre ab Ausstellungsdatum und laufen aus, wenn bis dahin kein anerkannter Fortbildungslehrgang zur Sachkunde nach Nr. 2.7 TRGS 519 besucht wurde. Doch während des Lockdowns gilt eine Ausnahmeregel.

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| Prävention & Arbeitsschutz

Mit Prävention gemeinsam durch die Pandemie

Am kommenden Dienstag, 19. Januar 2021, sollen die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden. Im Vorhinein wurden nochmals umfangreiche Präventionsmaßnahmen vereinbart, um die Baubeschäftigten in der sich zuspitzenden Corona-Lage besser zu schützen.

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